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Die Ausbildung zum/zur Apotheker/in ist anspruchsvoll, vielseitig und fundiert. Sie befähigt Apotheker/innen, den gesetzlichen Auftrag der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung sachkundig sicherzustellen und damit erster Ansprechpartner der Bürger zu allen Fragen rund um das Arzneimittel zu sein. Die Mehrzahl der Apotheker/innen sind in öffentlichen Apotheken tätig und arbeiten damit für die Gesundheit des Menschen. Neben der Tätigkeit in öffentlichen Apotheken bieten auch Krankenhaus- apotheken, Wissenschaft, Industrie, Verwaltung und Umweltschutz weitere hochqualifizierte Arbeitsplätze. Denn: Pharmazeutisches Wissen ist in vielen Bereichen gefragt!
Die Ausbildung zum/zur Apotheker/in Die Ausbildung zum/zur Apotheker/in umfasst das Studium der Pharmazie (4 Jahre Regelstudienzeit) an einer der über 20 Universitäten in Deutschland, die diesen Studiengang anbieten, sowie eine 12-monatige praktische Ausbildung.
Bewerbung für das Studienfach Pharmazie Die Studienplätze in Pharmazie werden durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund vergeben. Wie, wann und wo Sie sich um einen Studienplatz für Pharmazie bewerben können, erfahren Sie direkt bei der ZVS:
ZVS Sonnenstraße 171 44128 Dortmund Telefon: 0231/1081-0
Die Ausbildung zum/zur Apotheker/in auf einen Blick - Grundstudium (2 Jahre Regelstudienzeit) Schwerpunkte: Allgemeine anorganische und organische Chemie, Grundlagen der Pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie, Grundlagen der Physik, der Physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre, Grundlagen der Pharmazeutischen Analytik
- Famulatur (8 Wochen) Mindestens vier Wochen müssen in einer öffentlichen Apotheke absolviert werden. Weitere 4 Wochen können wahlweise in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder auch in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden. Zur Hälfte der vorgeschriebenen Zeit kann sie auch in einer vergleichbaren Einrichtung in einem EG-Mitgliedstaat absolviert werden. Die Famulatur ist in den Semesterferien ab dem ersten Semester möglich.
- Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (1. Staatsexamen)
- Hauptstudium (2 Jahre Regelstudienzeit) Vertiefung der Kenntnisse in Pharmazeutischer/Medizinischer Chemie und Pharmazeutischer Biologie, Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie, Pharmakologie und Toxikologie, Klinische Pharmazie
- Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (2. Staatsexamen)
- Praktische Ausbildung (12 Monate) Mindestens 6 Monate werden in einer öffentlichen Apotheke, weitere 6 Monate wahlweise in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, an einem Universitätsinstitut beziehungsweise in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen oder in einer Arzneimitteluntersuchungsstelle abgeleistet.
- Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (3. Staatsexamen)
- Beantragung der Approbation Wer in Deutschland den Apothekerberuf ausüben will, bedarf der Approbation als Apotheker/in. Approbation heißt die staatliche Erlaubnis, den Apothekerberuf auszuüben. Nach erfolgreichem Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung kann die Approbation zum/zur Apotheker/in bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Im Kammergebiet Westfalen-Lippe sind dies die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen für die Approbation erforderlich sind.
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